Photovoltaik Pflicht für Unternehmen und Gewerbe in Deutschland

Die Energiewende ist längst zu einem zentralen Baustein des deutschen Klimaschutzplans geworden. Unternehmen spielen dabei eine Schlüsselrolle, denn gewerblich genutzte Dachflächen und Grundstücke bieten enormes Potenzial für die Erzeugung von Solarstrom. Viele Bundesländer reagieren auf die steigenden Anforderungen an den Ausbau erneuerbarer Energien mit einer verpflichtenden Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) bei Neubauten und Dachsanierungen.

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag eine bundesweite Photovoltaik-Pflicht für private und gewerbliche Neubauten angekündigt. Ein einheitliches Gesetz gibt es jedoch noch nicht. Stattdessen haben die Bundesländer eigene Regelungen zur PV-Pflicht entwickelt, die unterschiedlich ausgestaltet sind und schrittweise in Kraft treten. Während manche Regionen bereits verbindliche Vorgaben für Neubauten und Dachsanierungen erlassen haben, laufen in anderen Bundesländern noch Planungen.

Das Ziel ist eindeutig: Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden. Bis 2030 sollen laut Klimaschutzgesetz (KSG) bereits 80 Prozent des Strombedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, nutzen immer mehr Bundesländer das enorme Potenzial gewerblicher Dachflächen und verpflichten Unternehmen zur Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen).

In Baden-Württemberg wurde die PV-Pflicht schrittweise eingeführt: Seit Januar 2022 gilt sie für gewerbliche Neubauten, ab Mai 2022 auch für neue Wohngebäude, und seit Januar 2023 betrifft sie zudem grundlegende Dachsanierungen.

 

In der Praxis bedeutet das, dass ein mittelständisches Unternehmen, das beispielsweise ein neues Bürogebäude plant oder eine Lagerhalle saniert, verpflichtet ist, eine Photovoltaikanlage zu installieren.

Photovoltaikpflicht: Ein Überblick nach Bundesländern

Grundlage/ Gesetz

Klimaschutzgesetz §8a,b

Gültig ab

NWG-Neubau: Jan 2022, Wohnbau: Mai 2022, Sanierung: Jan 2023

Wer ist betroffen?

Neubau NWG (seit 2022), Neubau Wohngebäude (seit Mai 2022), grundlegende Dachsanierungen (2023)

Dachsanierung/ Bestandsgebäude

Ja, ab 2023 PV-Pflicht bei grundlegenden Dachsanierungen

Mindestfläche/ Anforderungen

Keine explizite Mindestfläche, PV-Pflicht laut Gesetz

Parkplätze

Ab 35 Stellplätze

Solarthermie als Alternative

Ja

Ausnahmen (z. B. Denkmalschutz)

Ja, bei Unwirtschaftlichkeit, Denkmalschutz etc.

Grundlage/ Gesetz

Solargesetz Berlin

Gültig ab

Januar 2023

Wer ist betroffen?

Alle Neubauten >50 m² Dachfläche, Umbauten Bestandsgebäude

Dachsanierung/ Bestandsgebäude

Ja, bei wesentlichen Dachumbauten

Mindestfläche/ Anforderungen

Mindestens 30 % der Dachfläche mit PV belegen

Parkplätze

Nicht speziell geregelt

Solarthermie als Alternative

Ja

Ausnahmen (z. B. Denkmalschutz)

Ja, bei Unwirtschaftlichkeit, Denkmalschutz

Grundlage/ Gesetz

Bürgerschaftsbeschluss

Gültig ab

Dachsanierung: Juli 2024, Neubau: Juli 2025

Wer ist betroffen?

Neubauten (ab 07/2025), Dachsanierungen (ab 07/2024, mind. 80 % Dachfläche betroffen)

Dachsanierung/ Bestandsgebäude

Ja, bei grundlegender Dachsanierung

Mindestfläche/ Anforderungen

Unter 25 m² (Sanierung) bzw. 50 m² (Neubau) ausgenommen

Parkplätze

In Planung

Solarthermie als Alternative

Teilweise

Ausnahmen (z. B. Denkmalschutz)

Ja, Unzumutbarkeit/Denkmalschutz

Grundlage/ Gesetz

Änderung Hess. Energiegesetz

Gültig ab

Seit 2022 für landeseigene Gebäude

Wer ist betroffen?

Neubauten (ab 07/2025), Dachsanierungen (ab 07/2024, mind. 80 % Dachfläche betroffen)

Dachsanierung/ Bestandsgebäude

Landeseigene Gebäude
und Parkplätze

Mindestfläche/ Anforderungen

Keine allgemeine PV-Pflicht für private/gewerbl. Gebäude (Stand: 2024)

Parkplätze

Landeseigene Parkplätze ab 35 Stellplätze

Solarthermie als Alternative

Nicht speziell geregelt

Ausnahmen (z. B. Denkmalschutz)

Ja, Ausnahmen möglich

Grundlage/ Gesetz

Nds. Bauordnung (NBauO)

Gültig ab

Gewerbe: Jan 2023, Alle Neubauten & San.: Jan 2025

Wer ist betroffen?

Gewerbl. Neubauten
>75 m² (ab 2023), ab 2025 auch alle Neubauten
und grundlegende Dachsanierungen

Dachsanierung/ Bestandsgebäude

Ja, ab 2025 bei grundlegenden Dachsanierungen

Mindestfläche/ Anforderungen

Mindestens 50 % der Dachfläche ab 2025

Parkplätze

Nicht speziell geregelt

Solarthermie als Alternative

Ja

Ausnahmen (z. B. Denkmalschutz)

Ja, bei wirtschaftl./techn. Unzumutbarkeit

Grundlage/ Gesetz

Landessolargesetz

Gültig ab

Gewerbe: Jan 2023, Wohngebäude PV-ready:
Jan 2024

Wer ist betroffen?

Gewerbl. Neubauten
>100 m² (ab 2023), Wohngebäude PV-ready (2024)

Dachsanierung/ Bestandsgebäude

Ja, PV-ready bei Dachsanierungen ab 2024

Mindestfläche/ Anforderungen

PV-Ready = bauliche Vorbereitung für PV

Parkplätze

Ab 50 Stellplätzen

Solarthermie als Alternative

Ja

Ausnahmen (z. B. Denkmalschutz)

Ja, bei Unwirtschaftlichkeit

Grundlage/ Gesetz

Gültig ab

Wer ist betroffen?

Keine Pflicht

Dachsanierung/ Bestandsgebäude

Mindestfläche/ Anforderungen

Parkplätze

Solarthermie als Alternative

Ausnahmen (z. B. Denkmalschutz)

Grundlage/ Gesetz

Energiewende- und KlimaschutzG §11

Gültig ab

NWG: Jan 2023, Wohngebäude geplant
ab 2025

Wer ist betroffen?

Neubauten & Dachsanierungen NWG (seit 2023), ab 2025 geplante Pflicht für Wohngebäude

Dachsanierung/ Bestandsgebäude

Ja, seit 2023 bei Dachsanierung von NWG-

Mindestfläche/ Anforderungen

Keine genaue Mindestfläche im Gesetz

Parkplätze

Ab 100 Stellplätzen

Solarthermie als Alternative

Ja

Ausnahmen (z. B. Denkmalschutz)

Ja, bei Unzumutbarkeit

Grundlage/ Gesetz

Bayerisches Klimaschutzgesetz

Gültig ab

Gewerbe/Industrie: März 2023, Nicht-Wohngebäude: Juli 2023, Sanierung: ab Jan 2025

Wer ist betroffen?

Neubau Gewerbe-/Industriegebäude (ab 03/2023), Neubau Nichtwohngebäude (ab 07/2023), ab 2025 bei Dachsan. NWG

Dachsanierung/ Bestandsgebäude

Ja, ab 2025 Pflicht bei grundlegenden Dachsanierungen von NWG

Mindestfläche/ Anforderungen

Dachfläche >50 m²

Parkplätze

Keine spezielle Regelung bekannt

Solarthermie als Alternative

Ja

Ausnahmen (z. B. Denkmalschutz)

Ja, bei techn./wirtschaftl. Unmöglichkeit, Denkmalschutz

Grundlage/ Gesetz

Brandenburgische Bauordnung §32a

Gültig ab

Juni 2024 (Neubauten)

Wer ist betroffen?

Gewerblich/öffentlich genutzte Neubauten >50 m² Dachfläche

Dachsanierung/ Bestandsgebäude

In Planung

Mindestfläche/ Anforderungen

Dachfläche >50 m²

Parkplätze

Nicht speziell geregelt

Solarthermie als Alternative

Ja

Ausnahmen (z. B. Denkmalschutz)

Ja, wenn nicht zumutbar

Grundlage/ Gesetz

HmbKliSchG

Gültig ab

Neubau: Jan 2023, Sanierung: Jan 2024

Wer ist betroffen?

Neubauten >50 m², Bestandsgebäude bei vollständiger Dachsanierung

Dachsanierung/ Bestandsgebäude

Ja, ab 2024 bei vollständigen Dachsanierungen

Mindestfläche/ Anforderungen

Mindestens 30 % der Dachfläche mit PV belegen

Parkplätze

Nicht speziell geregelt

Solarthermie als Alternative

Ja

Ausnahmen (z. B. Denkmalschutz)

Ja, bei techn./wirtschaftl. Unmöglichkeit

Grundlage/ Gesetz

In Planung

Gültig ab

Ab 2025 geplant

Wer ist betroffen?

Neubauten und größere Sanierungen (geplant)

Dachsanierung/ Bestandsgebäude

Ja, geplant ab 2025

Mindestfläche/ Anforderungen

Wird noch definiert

Parkplätze

Nicht speziell geregelt

Solarthermie als Alternative

Vermutlich ja

Ausnahmen (z. B. Denkmalschutz)

Noch nicht konkret geregelt

Grundlage/ Gesetz

Landesbauordnung §7

Gültig ab

Öffentliche Liegensch.: Jan 2023, Gewerbe Neubau: Jan 2024, Sanierung: Jan 2026

Wer ist betroffen?

Öffentl. Liegensch. (2023), gewerbl. Neubauten (2024), private u. gewerbl. Dachsanierungen (2026)

Dachsanierung/ Bestandsgebäude

Ja, ab 2026 bei Dachsanierungen von priv./gew. Gebäuden

Mindestfläche/ Anforderungen

Dachfläche >50 m²

Parkplätze

Ab 35 Stellplätzen (für Gewerbeflächen)

Solarthermie als Alternative

Nicht ausdrücklich geregelt

Ausnahmen (z. B. Denkmalschutz)

Ja, Ausnahmen möglich

Grundlage/ Gesetz

Gültig ab

Wer ist betroffen?

Keine Pflicht

Dachsanierung/ Bestandsgebäude

Mindestfläche/ Anforderungen

Parkplätze

Solarthermie als Alternative

Ausnahmen (z. B. Denkmalschutz)

Grundlage/ Gesetz

Gültig ab

Wer ist betroffen?

Keine Pflicht

Dachsanierung/ Bestandsgebäude

Mindestfläche/ Anforderungen

Parkplätze

Solarthermie als Alternative

Ausnahmen (z. B. Denkmalschutz)

Grundlage/ Gesetz

Gültig ab

Wer ist betroffen?

Keine Pflicht

Dachsanierung/ Bestandsgebäude

Mindestfläche/ Anforderungen

Parkplätze

Solarthermie als Alternative

Ausnahmen (z. B. Denkmalschutz)

FAQ: Photovoltaik-Pflicht für Unternehmen

Was ist die Photovoltaik-Pflicht?

Die Photovoltaik-Pflicht verpflichtet Unternehmen, bei Neubauten und grundlegenden Dachsanierungen Photovoltaikanlagen zu installieren. Sie soll den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen und CO₂-Emissionen senken.

Die Regelung betrifft vor allem gewerbliche Neubauten wie Produktionshallen, Bürogebäude und Lagerhallen. Je nach Bundesland kann sie auch Dachsanierungen oder größere Parkflächen umfassen.

Ausnahmen gelten bei technischen Einschränkungen, wirtschaftlicher Unzumutbarkeit oder denkmalgeschützten Gebäuden. Die genauen Bedingungen unterscheiden sich je nach Bundesland.

Ja, Unternehmen können staatliche Förderprogramme wie KfW-Kredite und regionale Zuschüsse nutzen, um die Kosten der Installation von Photovoltaikanlagen zu reduzieren.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Unternehmen sollten die Integration einer Photovoltaikanlage frühzeitig in ihre Planungen einbeziehen, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und langfristige Energiekosten zu senken. Eine rechtzeitige Umsetzung ermöglicht es, wirtschaftliche Vorteile voll auszuschöpfen und die CO₂-Bilanz zu optimieren.

PV Lindner übernimmt die komplette Umsetzung – von der Planung und Installation bis hin zum Betrieb der Photovoltaikanlage. Auch Wartung, Monitoring und Versicherung gehören zum Rundum-sorglos-Paket. Unternehmen profitieren von einer einfachen, effizienten Lösung ohne eigenen Aufwand und erhalten verlässlich produzierten Solarstrom direkt vor Ort.