Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag eine bundesweite Photovoltaik-Pflicht für private und gewerbliche Neubauten angekündigt. Ein einheitliches Gesetz gibt es jedoch noch nicht. Stattdessen haben die Bundesländer eigene Regelungen zur PV-Pflicht entwickelt, die unterschiedlich ausgestaltet sind und schrittweise in Kraft treten. Während manche Regionen bereits verbindliche Vorgaben für Neubauten und Dachsanierungen erlassen haben, laufen in anderen Bundesländern noch Planungen.
Das Ziel ist eindeutig: Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden. Bis 2030 sollen laut Klimaschutzgesetz (KSG) bereits 80 Prozent des Strombedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, nutzen immer mehr Bundesländer das enorme Potenzial gewerblicher Dachflächen und verpflichten Unternehmen zur Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen).
In Baden-Württemberg wurde die PV-Pflicht schrittweise eingeführt: Seit Januar 2022 gilt sie für gewerbliche Neubauten, ab Mai 2022 auch für neue Wohngebäude, und seit Januar 2023 betrifft sie zudem grundlegende Dachsanierungen.
In der Praxis bedeutet das, dass ein mittelständisches Unternehmen, das beispielsweise ein neues Bürogebäude plant oder eine Lagerhalle saniert, verpflichtet ist, eine Photovoltaikanlage zu installieren.
Klimaschutzgesetz §8a,b
NWG-Neubau: Jan 2022, Wohnbau: Mai 2022, Sanierung: Jan 2023
Neubau NWG (seit 2022), Neubau Wohngebäude (seit Mai 2022), grundlegende Dachsanierungen (2023)
Ja, ab 2023 PV-Pflicht bei grundlegenden Dachsanierungen
Keine explizite Mindestfläche, PV-Pflicht laut Gesetz
Ab 35 Stellplätze
Ja
Ja, bei Unwirtschaftlichkeit, Denkmalschutz etc.
Solargesetz Berlin
Januar 2023
Alle Neubauten >50 m² Dachfläche, Umbauten Bestandsgebäude
Ja, bei wesentlichen Dachumbauten
Mindestens 30 % der Dachfläche mit PV belegen
Nicht speziell geregelt
Ja
Ja, bei Unwirtschaftlichkeit, Denkmalschutz
Bürgerschaftsbeschluss
Dachsanierung: Juli 2024, Neubau: Juli 2025
Neubauten (ab 07/2025), Dachsanierungen (ab 07/2024, mind. 80 % Dachfläche betroffen)
Ja, bei grundlegender Dachsanierung
Unter 25 m² (Sanierung) bzw. 50 m² (Neubau) ausgenommen
In Planung
Teilweise
Ja, Unzumutbarkeit/Denkmalschutz
Änderung Hess. Energiegesetz
Seit 2022 für landeseigene Gebäude
Neubauten (ab 07/2025), Dachsanierungen (ab 07/2024, mind. 80 % Dachfläche betroffen)
Landeseigene Gebäude
und Parkplätze
Keine allgemeine PV-Pflicht für private/gewerbl. Gebäude (Stand: 2024)
Landeseigene Parkplätze ab 35 Stellplätze
Nicht speziell geregelt
Ja, Ausnahmen möglich
Nds. Bauordnung (NBauO)
Gewerbe: Jan 2023, Alle Neubauten & San.: Jan 2025
Gewerbl. Neubauten
>75 m² (ab 2023), ab 2025 auch alle Neubauten
und grundlegende Dachsanierungen
Ja, ab 2025 bei grundlegenden Dachsanierungen
Mindestens 50 % der Dachfläche ab 2025
Nicht speziell geregelt
Ja
Ja, bei wirtschaftl./techn. Unzumutbarkeit
Landessolargesetz
Gewerbe: Jan 2023, Wohngebäude PV-ready:
Jan 2024
Gewerbl. Neubauten
>100 m² (ab 2023), Wohngebäude PV-ready (2024)
Ja, PV-ready bei Dachsanierungen ab 2024
PV-Ready = bauliche Vorbereitung für PV
Ab 50 Stellplätzen
Ja
Ja, bei Unwirtschaftlichkeit
–
–
Keine Pflicht
–
–
–
–
–
Energiewende- und KlimaschutzG §11
NWG: Jan 2023, Wohngebäude geplant
ab 2025
Neubauten & Dachsanierungen NWG (seit 2023), ab 2025 geplante Pflicht für Wohngebäude
Ja, seit 2023 bei Dachsanierung von NWG-
Keine genaue Mindestfläche im Gesetz
Ab 100 Stellplätzen
Ja
Ja, bei Unzumutbarkeit
Bayerisches Klimaschutzgesetz
Gewerbe/Industrie: März 2023, Nicht-Wohngebäude: Juli 2023, Sanierung: ab Jan 2025
Neubau Gewerbe-/Industriegebäude (ab 03/2023), Neubau Nichtwohngebäude (ab 07/2023), ab 2025 bei Dachsan. NWG
Ja, ab 2025 Pflicht bei grundlegenden Dachsanierungen von NWG
Dachfläche >50 m²
Keine spezielle Regelung bekannt
Ja
Ja, bei techn./wirtschaftl. Unmöglichkeit, Denkmalschutz
Brandenburgische Bauordnung §32a
Juni 2024 (Neubauten)
Gewerblich/öffentlich genutzte Neubauten >50 m² Dachfläche
In Planung
Dachfläche >50 m²
Nicht speziell geregelt
Ja
Ja, wenn nicht zumutbar
HmbKliSchG
Neubau: Jan 2023, Sanierung: Jan 2024
Neubauten >50 m², Bestandsgebäude bei vollständiger Dachsanierung
Ja, ab 2024 bei vollständigen Dachsanierungen
Mindestens 30 % der Dachfläche mit PV belegen
Nicht speziell geregelt
Ja
Ja, bei techn./wirtschaftl. Unmöglichkeit
In Planung
Ab 2025 geplant
Neubauten und größere Sanierungen (geplant)
Ja, geplant ab 2025
Wird noch definiert
Nicht speziell geregelt
Vermutlich ja
Noch nicht konkret geregelt
Landesbauordnung §7
Öffentliche Liegensch.: Jan 2023, Gewerbe Neubau: Jan 2024, Sanierung: Jan 2026
Öffentl. Liegensch. (2023), gewerbl. Neubauten (2024), private u. gewerbl. Dachsanierungen (2026)
Ja, ab 2026 bei Dachsanierungen von priv./gew. Gebäuden
Dachfläche >50 m²
Ab 35 Stellplätzen (für Gewerbeflächen)
Nicht ausdrücklich geregelt
Ja, Ausnahmen möglich
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Keine Pflicht
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Keine Pflicht
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Keine Pflicht
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Die Photovoltaik-Pflicht verpflichtet Unternehmen, bei Neubauten und grundlegenden Dachsanierungen Photovoltaikanlagen zu installieren. Sie soll den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen und CO₂-Emissionen senken.
Die Regelung betrifft vor allem gewerbliche Neubauten wie Produktionshallen, Bürogebäude und Lagerhallen. Je nach Bundesland kann sie auch Dachsanierungen oder größere Parkflächen umfassen.
Ausnahmen gelten bei technischen Einschränkungen, wirtschaftlicher Unzumutbarkeit oder denkmalgeschützten Gebäuden. Die genauen Bedingungen unterscheiden sich je nach Bundesland.
Ja, Unternehmen können staatliche Förderprogramme wie KfW-Kredite und regionale Zuschüsse nutzen, um die Kosten der Installation von Photovoltaikanlagen zu reduzieren.
Unternehmen sollten die Integration einer Photovoltaikanlage frühzeitig in ihre Planungen einbeziehen, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und langfristige Energiekosten zu senken. Eine rechtzeitige Umsetzung ermöglicht es, wirtschaftliche Vorteile voll auszuschöpfen und die CO₂-Bilanz zu optimieren.
PV Lindner übernimmt die komplette Umsetzung – von der Planung und Installation bis hin zum Betrieb der Photovoltaikanlage. Auch Wartung, Monitoring und Versicherung gehören zum Rundum-sorglos-Paket. Unternehmen profitieren von einer einfachen, effizienten Lösung ohne eigenen Aufwand und erhalten verlässlich produzierten Solarstrom direkt vor Ort.